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AGB

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GOP AG für den Geschäftsverkehr (AGB)

Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns mit Unternehmen, öffentlich-rechtlichen juristischen Personen und öffent­lich-rechtlichen Sondervermögen abgeschlossenen Verträge.

1. Abweichende Vereinbarungen
Abweichende allgemeine Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Än­derungen dieser Bedingungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Kostenvoranschläge werden von uns gewissenhaft und so genau als mög­lich aufgestellt. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bleiben jedoch vorbehalten.

2.2. Bei Abbildungen in Drucksachen, Gewichts- und Maßangaben handelt es sich um Circa - Angaben, wenn sie nicht schriftlich garantiert werden.

2.3. Soweit wir Aufträge schriftlich bestätigen, legt der Inhalt der Bestätigung das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest.

2.4. Nebenabreden und mündliche Erklärungen incl. Zusicherungen und Garantien unserer Mitarbeiter werden in diesem Fall nur Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Vollmacht zur Erteilung von Garantien und Zusicherungen beschränkt sich auf Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte.

3. Preise
Unsere Preise sind in € zuzüglich Mehrwertsteuer angegeben.

4. Lieferfristen
Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbind­lich, da unsere Mitarbeiter nicht bevollmächtigt sind, mündliche Terminzu­sagen zu machen. Die Liefertermine gelten unter den Vorbehalten, dass
-    wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden
-    unvorhersehbare Umstände einschl. Streik sowie Aussperrung und Force Majeure die Erfüllung der Verpflichtungen nicht
     hindern
-    der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (Übergabe erforderlicher Unter­lagen, Informationen u. a.) rechtzeitig nachkommt.

5. Gewährleistung
5.1. Wir verpflichten uns, bei Mängeln von Kaufgegenständen oder Werken nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zur Neulieferung. Für den Fall, dass die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, bleiben dem Kunden die Rechte nach §§437 Nr. 2, 440, 441 BGB (Rücktritt oder Minderung). Ein Rücktritt wegen des Fehlschlagens der Nacherfüllung setzt mindestens drei vergebliche Nachbesserungsversuche voraus. Schadenersatz müssen wir ge­währleistungshalber nur leisten, wenn wir den Schaden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn der Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen eintritt.

5.2. Sollte der Kunde seinerseits wegen einer von uns gelieferten neu herge­stellten beweglichen Sache Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt sein, blei­ben ihm die Rechte aus §§ 478, 479 BGB unbenommen.

5.3. Der Kunde verpflichtet sich, Kauf- oder Mietgegenstände und sonstige Leistungen bei der Übergabe bzw. Abnahme sorgfältig zu überprüfen und uns anzuzeigen, sobald sich ein Mangel zeigt. Zeigt sich der Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels erfolgen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gilt die Leistung auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.

5.4. Bei unsachgemäßen Eingriffen Dritter in Liefergegenstände oder Leistun­gen ohne unsere Genehmigung erlöschen die Gewährleistungsansprüche.

5.5. Gebrauchte Maschinen verkaufen wir wie besehen.

5.6. Die im Prospektmaterial und Angebotstext enthaltenen technischen Daten und Beschreibungen von Liefergegenständen basieren auf Angaben der Her­steller. Wir selbst können deshalb diese Eigenschaften dem Kunden grundsätz­lich nicht garantieren.

5.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Bei Schadensersatzansprüchen aus von uns zu vertretendem Vorsatz und im Fall §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 a  Abs. 1 Nr. 2 BGB gelten die gesetzlichen Fristen. § 479 BGB bleibt unberührt.

6. Ausschluss von Ansprüchen

Sofern nicht unsere Betriebshaftpflichtversicherung in Kraft tritt und sofern nicht wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) betroffen sind, haften wir für Schäden nur für uns im gesetzlich zuzurechnenden vorsätzlichen und grobfahrlässigen Verhalten. Im Fall von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen gilt diese Ausnahme nicht.

7. Schadenminderung/Datensicherung

Der Kunde verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zur Minderung evtl. auftreten­der Schäden zu treffen und dabei insbesondere die Datensicherung täglich mit mindestens 5 in regelmäßigem Wechsel zum Einsatz gebrachten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu allen Fragen der Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden. Für Schäden, die durch eine ordnungs­gemäße Datensicherung vermieden worden wären, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

8. Abtretungsverbot

Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäftsverein­barungen sind nicht übertragbar.

9. Zahlung

9.1. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungs­eingang rein netto zu bezahlen, sofern keine abweichende Verein­barung getroffen wurde.

9.2. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung aufgrund von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche sind unzulässig.

9.3. Wenn nach vorheriger Vereinbarung Wechsel angenommen wer­den, so erfolgt dies nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen zuzüglich Mehrwertsteuer gehen nach Maßgabe der Privatbanken­sätze zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.

10. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer.

11. Schutz- und Urheberrechte

Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an Software-Leistungen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angebotsunterlagen, etc. verbleiben bei uns. Die genannten Leistungen und Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

12. Zusatzbedingungen
12.1. Zusatzbedingungen für Service-Leistungen
In Ergänzung zu den vorstehenden Geschäftsbedingungen gilt bei Installations- und Serviceleistungen folgendes:

12.1.1.Betriebsfremde Arbeiten
Unsere Angebote umfassen nicht betriebsfremde Arbeiten (z. B. Erstellung von Mauerdurchbrüchen, Malerarbeiten, etc.).

12.1.2. Kostenvoranschläge
Soweit im Kostenvoranschlag der Preissatz nicht garantiert ist, wird der Kunde von uns unverzüglich informiert, wenn sich herausstellt, dass eine Überschreitung des Anschlags um mehr als 20% zu erwarten ist. Der Kunde ist dann berechtigt, den Vertrag gem. § 650 BGB zu kündigen.

12.1.3. Zwischenrechnungen
Installations- und Servicearbeiten, die in ihrer Gesamtlänge über einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen laufen, berechtigen uns zu 14-tägigen Zwischenrechnungen, die sofort fällig sind.

12.2. Zusatzbedingungen für Software-Leistungen
In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt bei Software-Leistungen folgendes:

12.2.1. Standard-Programme
Der Leistungsumfang von Standard-Software (Grundsatzprogramm­pakete, Branchenprogrammpakete) ist in der jeweils zugehörigen und dem Auftraggeber ausgehändigter Leistungsbeschreibung festgelegt. Abweichende oder zusätzliche Anforderungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

12.2.2. Individual-Programme
Die Programmfestlegung für die Individual-Software nach ihrem Leistungsumfang und ihrem Einsatz beruht auf der nach den Angaben des Kunden vorgenommenen Systemanalyse und bildet die Grundlage für die Programmierung. Die Programmfestlegung wird dem Kunden schriftlich bestätigt. (vgl. Ziffer 2c).

12.2.3. Nutzungsrecht
Der Kunde hat das Recht, die Programme in der vom Lizenzgeber bestimmten Betriebsumgebung entweder in dem Umfang zu nutzen, wie in der Anlage zum Vertrag bzw. im Programmschein im Einzelnen festgelegt, oder - sofern keine genaue Festlegung erfolgt - die Pro­gramme für einen einzelnen Anwender auf einem einzelnen Com­puter zu nutzen.

12.2.4 Fremdlizenzen
Wir übertragen Lizenzen Dritter nur zu deren Lizenzbedingungen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Köln
Ist der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist Köln aus­schließlicher Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Die Gerichts­tandsvereinbarung gilt nicht für Unternehmer, die nicht Vollkaufleute sind.

 



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